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Leistungen / Preise

Als Heilpraktiker/in ist man nicht weisungsgebunden. Das bedeutet für den Patienten, dass er ohne Rezeptverordnung vom Arzt osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen kann.

Die Kosten osteopathischer Behandlungen werden von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen, z. T. von privaten Kassen und Zusatzversicherungen teilweise oder komplett getragen. Bitte sprechen Sie uns an.

Als Selbstzahler belaufen sich die Kosten auf einen Pauschalbetrag oder, soweit sie privat versichert sind und ihre Versicherung Heilpraktikerrechnungen übernimmt, stellt der Heilpraktiker eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.